Der BGH hat mit Urteil vom 28.05.2014 zur Frage der Restwertgarantie beim Fahrzeugleasing entschieden, dass die im Antragsformular eines Leasingvertrags mit einem Verbraucher angeführte Klausel, nach der der Leasingnehmer nach Zahlung aller Raten und Verwertung des Fahrzeugs verbleibenden Differenzbetrag auf den zuvor kalkulatorisch angegebenen Restwert auszugleichen hat, wirksam ist. Auch wenn es viele Verbraucher nur schwerlich sofort erblicken mögen: hier garantiert also der Verbraucher seinerseits Weiterlesen