Punktetacho

Fahreignungsregister (FAER) hat das bisherige Verkehrszentralregister abgelöst

Zum 01.05.2014 ist das FAER in Kraft getreten.
Es gelten nun neue Punktbewertungen und Tilgungsfristen.
Waren bislang eine Ordnungswidrigkeit (OWi) bzw. eine Straftat mit 1 bis 7 Punkten bewertet und die Fahrerlaubnis (FE) mit Erreichen von 18 Punkten zu entziehen, so sind nunmehr die Verstöße mit 1 bis 3 Punkten zu bewerten und ist die Fahrerlaubnis bereits bei Erreichen von 8 Punkten zu entziehen. Die Konsequenzen auch in Bezug auf weitere Änderungen sind erheblich:

Eine einfache Betrachtung führt dies bereits vor Augen:
Konnte man bislang (Nachschulungen zwecks Abbau von Punkten etc. eingerechnet) bis zu 21 (!) und mehr einfache Verkehrsverstöße begehen, die jeweils mit 1 Punkt zu ahnden waren, bis ein Entzug der FE zwingend wurde, so ist heute bereits nach 8 (bzw. 9, sofern Fahreignungsseminar in Betracht kommt) Taten Schluss!
Pauschal ausgedrückt: Früher bedeutete eine Tat mit 1 Punkt maximal 1/18 FE-Entzug, heute
bereits 1/8 (!). Dies kann nur bedeuten, dass gerade jede Eintragung verhindert werden soll, und da verfahrenstechnisch die Erfolgsaussichten bei Ersttätern immer am Größten sind, sollte unbedingt schon der erste Punkt bekämpft werden.
Lassen Sie sich beraten – unsere Rechtsanwälte und insbesondere Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Kresken stehen wahlweise in Hüllhorst und Lübbecke zur Verfügung.