Neuer Bußgeldkatalog

Der Bundesverkehrsminister aktualisierte nun nicht nur die Höhe der Strafen für Verkehrsvergehen, sondern führt auch Neuerungen ein. So gelten ab morgen Ge- und Verbote zur Förderung von Carsharing und E-Fahrzeugen. Zudem wird der Schutz der Fahrradfahrer ausgebaut – mit überarbeiteten Regeln und neuen Verkehrsschildern. Nicht alles dürfte für jeden Autofahrer interessant sein, relevant sind aber in jedem Falle die stark gestiegenen Strafen bei Regelverstößen. Nicht nur Bußgelder werden erhöht, es werden auch schneller, also mehr Punkte eingetragen als je zuvor.

Härtere Strafen für Falschparker

Mit dem neuen Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr wird verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen nunmehr mit Geldbuße von 25 Euro statt bisher 15 Euro geahndet. Wer sein Fahrzeug jedoch auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder fälschlich Ladesäule für Elektrofahrzeuge blockiert, muss nun mit 55 Euro rechnen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen
Punkte schon ab 16 km/h Überschreitung
und Fahrverbote schon ab 21 km/h ! 

Der Verkehrsminister zieht gerade bei Geschwindigkeitsverstößen die Zügel an: mit dem neuen Bußgeldkatalog werden auch diese nun regelmäßig härter geahndet. Fahrlässige Überschreitung innerorts um bis zu 20 km/h kostet nun bereits bis zu 70 Euro (außerorts 60 Euro).
Neu ist auch, dass bei einer Überschreitung von 16 km/h bereit ein Punkt in Flensburg droht. Wer innerörtlich 21 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht nun bereits ein Fahrverbot (außerorts ab 26 km/h).

Wird Ihnen ein solcher Verstoß vorgeworfen? Haben Sie Anhörung oder Bußgeldbescheid erhalten? Gerne prüfen wir hier die Sach- und Rechtslage und schätzen für Sie ein, ob die Strafe gerechtfertigt ist bzw. welche Möglichkeiten bestehen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Unsere Anwälte für Verkehrsrecht beraten Sie gern.